Thomas Haedge
Gründer der Kanzlei,
seit 1992 im Arbeitsrecht tätig.
→ mehr...
Wir sind eine sozial ausgerichtete, spezialisierte Arbeitnehmeranwaltskanzlei auf den Gebieten des kollektiven und des individualen Arbeitsrechts
Gründer der Kanzlei,
seit 1992 im Arbeitsrecht tätig.
→ mehr...
Partner der Kanzlei,
seit 1999 im Arbeitsrecht tätig.
→ mehr...
Partner der Kanzlei,
seit 2010 im Arbeitsrecht tätig.
→ mehr...
Rechtsanwalt der Kanzlei,
seit 2013 im Arbeitsrecht tätig.
→ mehr...
Rechtsanwalt- und Notargehilfin,
seit 1993 in der Kanzlei.
Bürofachkraft,
seit 2020 in der Kanzlei.
Betriebliche Mitbestimmung ist in Deutschland in der praktischen Umsetzung oft nicht einfach. Arbeitnehmerinteressen werden arbeitgeberseits allzu häufig nicht ernst genommen und mit dem Argument des bloßen wirtschaftlichen Interesses "vom Tisch gefegt".
Wir haben uns der gleichberechtigten Teilhabe von Arbeitnehmerinteressen verschrieben und unterstützen deshalb ausschließlich Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen.
Wir verstehen uns in unserer Tätigkeit als Ergänzung zu den verschiedenen Gewerkschaften, was bei Bedarf auch ein Zusammenarbeiten mit einschließt.
Wir führen Verhandlungen mit und für die Gremien und moderieren die Entscheidungsfindung auch innerhalb der Gremien. Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf die Vertretung des Betriebsrats als Beisitzer in Einigungsstellen. Wir stellen Ihnen für komplexe betriebsverfassungsrechtliche Themen wie zum Beispiel Arbeitszeitmodelle, EDV, neue Techniken, Zielvereinbarungen und Beurteilungswesen, Variable Lohngestaltung, Unternehmensrestrukturierungen ein kompetentes Team zusammen.
Als Betriebsrat haben Sie ein Recht auf externe Unterstützung. Wir prüfen dies gerne für Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs beim Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz definiert hierzu folgende Fälle:
Die Errichtung der Einigungsstelle bietet häufig die einzige Möglichkeit, sich als Arbeitnehmervertretung bei dem Arbeitgeber Gehör zu verschaffen, um zu interessengerechten Lösungen und Ergebnissen zu gelangen. Stehen Sie als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat vielleicht auch vor folgenden Fragen:
Wir unterstützen und beraten Sie gerne und kompetent in all diesen Fragen und begleiten Sie durch den Prozess der Einigungsstelle.
Die rechtliche und tatsächliche Situation in einem Arbeitsverhältnis ist für viele Beschäftigte bereits wegen der großen Abhängigkeit nicht immer einfach. Häufig sitzt der Arbeitgeber am vermeintlich „längeren Hebel“ und versucht schnelle Entscheidungen herbeizuführen oder gar zu erzwingen. Fehler und Versäumnisse zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer bleiben da nicht aus und sind später kaum zu korrigieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Unterstützung den erforderlichen Überblick. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln wir für Sie und mit Ihnen eigene Strategien und Handlungskonzepte.
Sie sind Angestellter oder Leitender Angestellter? Sie haben eine Kündigung erhalten? Gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz? Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor – was nun? Abfindung oder Beschäftigung? Sie werden freigestellt?
Darf der Arbeitgeber Ihre Provision, Ihre Prämie, Ihren Bonus oder Ihre Tantieme kürzen? Ihnen werden andere Leistungen vorenthalten? Wie können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen?
Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und beraten Sie konzeptionell. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht.
Wir, das sind die Rechtsanwälte dieser Kanzlei, die sich ausschließlich den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer widmen.