Gründer
HNK Rechtsanwälte · Frankfurt am Main · seit 1992
Wir sind eine sozial ausgerichtete, spezialisierte Anwaltskanzlei auf den Gebieten des kollektiven und des individuellen Arbeitsrechts.
Die Kanzlei
Wir haben uns der gleichberechtigten Teilhabe von Arbeitnehmerinteressen verschrieben und unterstützen deshalb ausschließlich die Arbeitnehmerseite mit Ihren Interessenvertretungen.
Aus Überzeugung beraten und vertreten wir deshalb Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zudem unterstützen wir die Ausschüsse von Betriebsräten, Betriebsratsvorsitzende und Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Nutzen Sie daher unser Wissen und unsere Hilfe unter anderem zu den Themen:
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften – keine Arbeitgeberseite.
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht – seit über 30 Jahren unser einziges Rechtsgebiet.
Wir begleiten Mandate vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Vermittlung von und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Spezialisten auf den unterschiedlichsten Gebieten.
Die Personen
Gründer
Partner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner der Kanzlei, seit 1999 im Arbeitsrecht tätig.
Partner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner der Kanzlei, seit 2010 im Arbeitsrecht tätig.
Fachanwalt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt der Kanzlei, seit 2013 im Arbeitsrecht tätig.
ReNoFa
Rechtsanwalt- und Notargehilfin
seit 1993 in der Kanzlei tätig.
Bürofachkraft
Bürofachkraft
seit 2020 in der Kanzlei tätig.
Individualberatung
Die rechtliche und tatsächliche Situation in einem Arbeitsverhältnis ist für viele Beschäftigte bereits wegen der großen Abhängigkeit nicht immer einfach. Häufig sitzt der Arbeitgeber am vermeintlich „längeren Hebel" und versucht schnelle Entscheidungen herbeizuführen oder gar zu erzwingen.
Fehler und Versäumnisse zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer bleiben da nicht aus und sind später kaum zu korrigieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Unterstützung den erforderlichen Überblick.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln wir für Sie und mit Ihnen eigene Strategien und Handlungskonzepte.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht.
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz?
Der Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt?
Abfindung oder Weiterbeschäftigung?
Werden Sie freigestellt?
Der Arbeitgeber kürzt Ihre Provision, Prämie, Bonus oder Tantieme?
Ihnen werden andere Leistungen vorenthalten?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Betriebsratsberatung
Wir beraten die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer rechtlich wie strategisch. Wir führen Verhandlungen mit und für die Gremien und moderieren die Entscheidungsfindung auch innerhalb der Gremien. Unsere Tätigkeit bezieht sich dabei regelmäßig auch auf die Vertretung des Betriebsrats als Beisitzer in Einigungsstellen.
Als Betriebsrat haben Sie ein Recht auf externe Unterstützung bei betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben. Wir prüfen dies gerne für Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs beim Arbeitgeber:
Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten; Verhandlungsführung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Durchführung von Workshops für Arbeitnehmervertretungen und Referententätigkeit für verschiedene Bildungsträger.
Vertretung des Betriebsrats als Beisitzer in Einigungsstellen – bundesweit und in allen Angelegenheiten des BetrVG.
Begleitung von Restrukturierungsprozessen für BR, GBR und KBR – Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan.
Einigungsstelle
Die Errichtung der Einigungsstelle bietet häufig die einzige Möglichkeit, sich als Arbeitnehmervertretung beim Arbeitgeber Gehör zu verschaffen, um zu interessengerechten Lösungen und Ergebnissen zu gelangen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne und kompetent in all diesen Fragen und begleiten Sie durch den Prozess der Einigungsstelle.
Wir prüfen mit Ihnen, ob und wann die Errichtung einer Einigungsstelle sinnvoll und rechtlich geboten ist.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Vorsitz und der Koordination mit dem Arbeitgeber.
Wir übernehmen einen Beisitz für den Betriebsrat sowie die vollständige rechtliche Begleitung durch alle Phasen der Einigungsstelle.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr.
Freitag: 9 - 15 Uhr.
Adresse
Schillerstraße 42-44
60313 Frankfurt am Main
Telefon