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Wir sind eine sozial ausgerichtete, spezialisierte Arbeitnehmeranwaltskanzlei
auf den Gebieten des kollektiven und des individualen Arbeitsrechts

Kanzlei

Beratung, Vertretung und Betreuung von Arbeitnehmern, von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten sowie von Aufsichtsratsmitgliedern auf Arbeitnehmerseite

Verfahrensvertretung von Gremien in allen Gerichstinstanzen und Einigungsstellen

Bundesweite und branchenunabhängige Beratungstätigkeit

Überregionale Prozessvertretung für Arbeitnehmer in allen Gerichtsinstanzen

Vermittlung und Zusammenarbeit von und mit kompetenten Spezialisten auf den unterschiedlichsten Gebieten

Aus Überzeugung beraten und vertreten wir Arbeitnehmervertretungen und Arbeitnehmer. Zudem unterstützen wir die Ausschüsse des Betriebsrats, Betriebsratsvorsitzende und Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten Betriebsverfassungsrechts und in der Beratung von Arbeitnehmervertretungen. Dies gilt sowohl gegenüber mittelständischen Unternehmen als auch gegenüber internationalen Konzernen.

Nutzen Sie unser Wissen und unsere Hilfe auch in Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen unter anderem zu den Themen: Zielvereinbarungen, Mobbing, Arbeitszeitmodelle, Urlaubsfragen, Entlohnungsgrundsätze, Beurteilungssysteme, Unternehmensrestrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialpläne.

Das Team

Rechtsanwälte und Sekretariat

Thomas Haedge

Gründer der Kanzlei,
seit 1992 im Arbeitsrecht tätig.
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Thomas Nitzsche

Partner der Kanzlei,
seit 1999 im Arbeitsrecht tätig.
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Claudio Kahnt

Partner der Kanzlei,
seit 2010 im Arbeitsrecht tätig.
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Stefan Suchanek

Rechtsanwalt der Kanzlei,
seit 2013 im Arbeitsrecht tätig.
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Manuela Lupino

Rechtsanwalt- und Notargehilfin,
seit 1993 in der Kanzlei.

Heidrun Ortmüller

Bürofachkraft,
seit 2020 in der Kanzlei.

Betriebsratsberatung

Was uns motiviert ...

Betriebliche Mitbestimmung ist in Deutschland in der praktischen Umsetzung oft nicht einfach. Arbeitnehmerinteressen werden arbeitgeberseits allzu häufig nicht ernst genommen und mit dem Argument des bloßen wirtschaftlichen Interesses "vom Tisch gefegt".

Wir haben uns der gleichberechtigten Teilhabe von Arbeitnehmerinteressen verschrieben und unterstützen deshalb ausschließlich Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen.

Wir verstehen uns in unserer Tätigkeit als Ergänzung zu den verschiedenen Gewerkschaften, was bei Bedarf auch ein Zusammenarbeiten mit einschließt.

Wir führen Verhandlungen mit und für die Gremien und moderieren die Entscheidungsfindung auch innerhalb der Gremien. Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf die Vertretung des Betriebsrats als Beisitzer in Einigungsstellen. Wir stellen Ihnen für komplexe betriebsverfassungsrechtliche Themen wie zum Beispiel Arbeitszeitmodelle, EDV, neue Techniken, Zielvereinbarungen und Beurteilungswesen, Variable Lohngestaltung, Unternehmensrestrukturierungen ein kompetentes Team zusammen.

Als Betriebsrat haben Sie ein Recht auf externe Unterstützung. Wir prüfen dies gerne für Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs beim Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz definiert hierzu folgende Fälle:

  • Die Beratung durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen gem. § 80 III BetrVG. Dies gilt auch für Wirtschaftsausschüsse gern § 108 II S. 3 BetrVG. "Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seine Aufgaben erforderlich ist."
  • Die Unterstützung durch einen Berater gern § 111 S. 2 BetrVG. "Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen."
  • Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gem § 40 I BetrVG. Dies gilt auch für den Wahlvorstand gem. § 20 III BetrVG. "Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber".

Einigungsstelle

Warum sie so wichtig ist ...

Die Errichtung der Einigungsstelle bietet häufig die einzige Möglichkeit, sich als Arbeitnehmervertretung bei dem Arbeitgeber Gehör zu verschaffen, um zu interessengerechten Lösungen und Ergebnissen zu gelangen. Stehen Sie als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat vielleicht auch vor folgenden Fragen:

  • Wie komme ich weiter, wenn die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber stocken?
  • Wie komme ich in die Einigungsstelle?
  • Wie finde ich einen "arbeitnehmerfreundlichen" unparteiischen Einigungsstellenvorsitzenden?
  • Wen kann ich als Beisitzer in die Einigungsstelle berufen?
  • Wie und durch wen wird das Verfahren in der Einigungsstelle gesteuert?

Wir unterstützen und beraten Sie gerne und kompetent in all diesen Fragen und begleiten Sie durch den Prozess der Einigungsstelle.

Arbeitnehmer

Wo Ihre Chancen liegen ...

Die rechtliche und tatsächliche Situation in einem Arbeitsverhältnis ist für viele Beschäftigte bereits wegen der großen Abhängigkeit nicht immer einfach. Häufig sitzt der Arbeitgeber am vermeintlich „längeren Hebel“ und versucht schnelle Entscheidungen herbeizuführen oder gar zu erzwingen. Fehler und Versäumnisse zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer bleiben da nicht aus und sind später kaum zu korrigieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Unterstützung den erforderlichen Überblick. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln wir für Sie und mit Ihnen eigene Strategien und Handlungskonzepte.

Sie sind Angestellter oder Leitender Angestellter? Sie haben eine Kündigung erhalten? Gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz? Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor – was nun? Abfindung oder Beschäftigung? Sie werden freigestellt?

Darf der Arbeitgeber Ihre Provision, Ihre Prämie, Ihren Bonus oder Ihre Tantieme kürzen? Ihnen werden andere Leistungen vorenthalten? Wie können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und beraten Sie konzeptionell. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht.

Wir, das sind die Rechtsanwälte dieser Kanzlei, die sich ausschließlich den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer widmen.

Kontakt / Anfahrt

HNK Rechtsanwälte
Schillerstraße 42-44
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 13 38 77 30
Telefax: 069 13 38 77 37
E-Mail: kanzlei@rae-arbeitsrecht.com